Geförderte Beratung

(Teil-)Projekte können über Förderstellen der Bundesländer oder des Bundes gefördert werden. Da diese Förderungen spezifisch für einzelne Innovationen, Projekte bzw. Organisationsentwicklungsmaßnahmen konzipiert sind, ist es zuvor nötig, das Vorhaben genau zu formulieren, den Umfang und die Kosten der potentiellen Maßnahme(n) festzulegen und dann nach gezielten Fördermöglichkeiten zu suchen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Einreichung der Förderungen.

Und so kommen Sie zur geförderten Beratung durch Sozialmaß:

  • Kostenloses Kennenlerngespräch und Klärung des Beratungsthemas
  • Angebotslegung durch Sozialmaß mit konkreten Maßnahmen, Zeitplanung und Kosten
  • Fördercheck durch Sozialmaß und Vorschlag von geeigneten Förderungen
  • Einreichung der Förderung durch den Betrieb bzw. die Gemeinde
  • Nach positiver Zusage Auftragsvergabe an Sozialmaß
  • Durchführung der Maßnahme(n)

Förderstellen

www.sfg.at
www.wibag.at