Geförderte Beratung
(Teil-)Projekte können über Förderstellen der Bundesländer oder des Bundes gefördert werden. Da diese Förderungen spezifisch für einzelne Innovationen, Projekte bzw. Organisationsentwicklungsmaßnahmen konzipiert sind, ist es zuvor nötig, das Vorhaben genau zu formulieren, den Umfang und die Kosten der potentiellen Maßnahme(n) festzulegen und dann nach gezielten Fördermöglichkeiten zu suchen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Einreichung der Förderungen.
Und so kommen Sie zur geförderten Beratung durch Sozialmaß:
- Kostenloses Kennenlerngespräch und Klärung des Beratungsthemas
- Angebotslegung durch Sozialmaß mit konkreten Maßnahmen, Zeitplanung und Kosten
- Fördercheck durch Sozialmaß und Vorschlag von geeigneten Förderungen
- Einreichung der Förderung durch den Betrieb bzw. die Gemeinde
- Nach positiver Zusage Auftragsvergabe an Sozialmaß
- Durchführung der Maßnahme(n)
Förderstellen
„Frau Goger und Herr Tordy haben mit ihrem Team ziel- und lösungsorientiert an den großen Themen des Schmelztiegels “Gemeindebau” gearbeitet. Sie haben die verschiedenen Interessensgruppen identifiziert und diese mit passenden Veranstaltungsformaten in Aushandlungsprozesse gebracht. Mit ihrer Arbeit haben sie zum Interessensausgleich der relevanten Akteure im zweiten Wiener Gemeindebezirk beigetragen.“ Gerhard Kubik, Bezirksvorsteher Wien Leopoldstadt